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Sporthallen / Planungsgrundsätze
Sporthallen als Stätten der Begegnung und des Miteinanders sollten durch ihre kreative Gestaltung und ihren Bezug zum Umfeld Behaglichkeit und Wohlbefinden fördern sowie den Nutzungs- und Sicherheitsbedürfnissen aller Nutzergruppen Rechnung tragen.
Unsere Sporthallen werden daher grundsätzlich auf der Basis der DIN 18032 Teil 1 (Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzungen) geplant. Alle von mro geplanten Sporthallen sind demnach normengerecht und in der Regel auch förderfähig.
Im Westlichen werden Sporthallen in 4 Typen unterschieden:
Gymnastikhalle / Turnmehrzweckhalle
Mit einer Sportfläche von 10x10m bis zu 15x15m und einer Höhe 4 bis 5,5m je nach Anforderungen. Hier finden in der Regel keine Ballsport-
spielarten statt. Ergänzt wird die Sporthalle durch eine Umkleideeinheit, wobei eine Umkleideeinheit immer 2 geschlechtergetrennte Umkleide-
räume, 2 Duschräume und 2 WC-Räume beinhaltet.
Einzelhallen / Einfeldsporthalle/ Turnhallen
Sporthallen mit einer Hallenfläche von 15 x 27 Metern ( in Sonderfällen auch bis zu 18 x 36 Metern) und einer lichten Hallenhöhe von 5,5m.
Diese Sporthallen können sowohl für den Schulsport als auch für den Vereinssport genutzt werden. Sie stellen im Schulsport 1 Übungseinheit für eine Schulklasse mit ca.30 Personen dar. Ergänzt wird die Sporthalle durch eine Umkleideeinheit, wobei eine Umkleideeinheit immer 2 geschlechtergetrennte Umkleideräume, 2 Duschräume und 2 WC-Räume beinhaltet. Die Geräteräume zur Sporthalle haben min. eine Grundfläche von 15mx4,5m.
Zweifachhallen / Zweifeldsporthallen
Mit einer Hallenfläche von 22 x 44m und einer lichten Höhe von 7m ist sie die am häufigsten gebaute Hallenform im Bereich des Sportstättenbau. Auf der Hallenfläche sind alle Ballsportspielarten für den Schul- und Übungs-
betrieb sowie größtenteils auch für den Wettkampfbetrieb möglich. Basis für diese Größe ist hierbei das Handballfeld mit 40x20m und den notwendigen Sicherheitsabständen. Diese Sporthalle kann mit Trennvor-
hängen in 2 unabhängige Hallenfelder unterteilt werden, und entspricht somit 2 Übungseinheiten für den Schulbetrieb. Die Sporthalle wird durch zwei Umkleideeinheiten ergänzt, wobei eine Umkleideeinheit immer 2 geschlechtergetrennte Umkleideräume, 2 Duschräume und 2 WC-Räume beinhaltet. Die Geräteräume zur Sporthalle haben min. eine Grundfläche von 21mx4,5m.
Dreifachhallen / Dreifeldsporthallen
Die Hallenfläche beträgt 27x45m mit einer lichten Höhe von 7m.
Diese Sporthalle kann mit Trennvorhängen in 3 unabhängige Hallenfelder unterteilt werden, und entspricht somit 3 Übungseinheiten für den Schul-
betrieb. Oft wird dieser Hallentyp auch als Mehrzweckhalle und Versam-
mlungsstätte genutzt, hierfür muss die Sporthalle technisch aufgerüstet werden. Die Sporthalle wird durch drei Umkleideeinheiten ergänzt, wobei eine Umkleideeinheit immer 2 geschlechtergetrennte Umkleideräume, 2 Duschräume und 2 WC-Räume beinhaltet. Die Geräteräume zur Sporthalle haben min. eine Grundfläche von 27mx4,5m. Alle Hallentypen können mit zusätzlichen Gebäudeteilen wie z.B Tribünen, Bühnen, Gymnastikräume und weiteren Umkleideeinheiten ergänzt werden.
Die Planung oder Sanierung einer Sportstätte bedarf ein hohes Maß an Fachkompetenz. Wir von mro verstehen uns auf diesem Gebiet als kompetente Fachplaner. Sportstätten aller Art stellen im Bereich der Architektur ein sehr spezifisches Gebiet dar auf das sich mro unter anderem sehr erfolgreich spezialisiert hat. Gerne bringen wir unser Fachwissen und unsere Erfahrung ein um mit Ihnen und unseren Partnern gemeinsam eine Sportstätte zu planen, zu sanieren oder zu bauen.

